Perspektive Kindertagespflege

Kinder zu betreuen, sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen und zu fördern, kann eine sehr schöne und erfüllende Aufgabe sein. Kindertagespflegepersonen sind wichtige Bezugspersonen für die Kinder. Sie übernehmen eine große Verantwortung und begleiten die Kinder in einer sensiblen Phase ihres Lebens.

Um sich darüber im Klaren zu sein, ob die Kindertagespflege die gewünschte Tätigkeit für die nächsten Jahre ist und worauf man sich einlässt, sind gründliche Informationen im Vorhinein und eine gute Vorbereitung sinnvoll.

Das Jugendamt des Wohnortes ist hierfür der Ansprechpartner.

 

Qualifikation & Ausbildung

In Thüringen qualifiziert die Ländliche Erwachsenenbildung (LEB Thüringen e.V.) nach dem "Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch (QHB)" des Deutschen Jugendinstituts. Die Qualifikation umfasst 300 Unterrichtseinheiten (UE).

Der erste Teil der Qualifikation (tätigkeitsvorbereitend) umfasst 160 UE plus 100 Stunden Selbstlerneinheiten sowie Praktikum (80 Stunden) und endet mit einem Kolloquium; der zweite Teil (tätigkeitsbegleitend) beträgt rund 140 UE und weitere 40 Stunden Selbstlerneinheiten. 

Die Qualifikation wird nicht benötigt, wenn Sie über einen Abschluss als Erzieher:in oder ein sozialpädagogisches Studium verfügen.

aktueller Kurs der LEB Thüringen e.V.

Persönliche & pädagogische Eignung

Freude und Erfahrung im Umgang mit Kindern unter drei Jahren, inklusive pädagogischer Grundhaltung und Gewaltverzicht .

Mindestschulabschluss: Hauptschulabschluss oder höher. Bei Deutsch als Zweitsprache wird ein Sprachniveau B2 empfohlen .

Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, physische und psychische Belastbarkeit, sowie die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Eltern, Jugendamt und Beratenden.

Gesundheits- & Sicherheitsnachweise

  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis für Sie und alle im Haushalt lebenden Personen ab 18 Jahren 
  • Ärztliches Attest über körperliche und seelische Eignung 
  • Nachweis über Masernschutz
  • Erste-Hilfe-Kurs am Kind (meist 6–9 Unterrichtseinheiten) sowie ggf.
  • Infektionsschutz- und Lebensmittelhygiene-Kurs (oft über Gesundheitsamt)

Räumliche Voraussetzungen & Infrastruktur

Hausbesuch durch das Jugendamt zur Prüfung der:

  • Sicherheit, Hygiene, kindgerechte Ausstattung,
  • Rückzugs- und Spielbereiche sowie Bewegungsmöglichkeiten,
  • Atmosphäre und Entwicklungsförderung (inkl. Spielmaterial, ggf. Freigelände in erreichbarer Nähe) .

Verfahren & Pflegeerlaubnis

  • Erstgespräch und Beratung beim Jugendamt bzw. zuständigen Fachberatungsträger 
  • Qualifizierung absolvieren (tätigkeitsvorbereitend & ggf. begleitend) inkl.
  • Praktikum in einer Kindertageseinrichtung & Kindertagespflege (je 40 Stunden) 
  • Erstellung einer Konzeption & eines Kinderschutzkonzeptes
  • Einreichung aller Nachweise und Gespräche mit dem Jugendamt zur abschließenden Prüfung 
  • Hausbesuch zur Eignungsprüfung; Prüfung persönlicher, fachlicher und räumlicher Voraussetzungen 
  • Erteilung der Pflegeerlaubnis durch das Jugendamt – üblicherweise befristet auf 5 Jahre, mit regelmäßiger Überprüfung und Fortbildungsverpflichtung (mind. 16 h jährlich) 

Überblick in tabellarischer Form

Kategorie

Anforderungen & Hinweise

Qualifikation

QHB-basierte Qualifizierung (300 UE Gesamt, inkl. Praktikum)

Persönliche Eignung

Schulabschluss (mind. Hauptschule), Deutsch (B2), pädagogische Haltung

Gesundheit & Sicherheit

Führungszeugnis, Attest, Impfschutz, Hygienekurs, Erste Hilfe

Räumliche Voraussetzungen

Sicherheit, Hygiene, Spiel-/Rückzugsmöglichkeiten, Atmosphäre

Verfahren

Beratung → Qualifizierung → Praktikum → Hausbesuch → Prüfung → Pflegeerlaubnis

Erlaubnis & Fortbildung

Gültig 5 Jahre, mind. 16 h Weiterbildung p.a.

Fazit

In Thüringen ist das Verfahren klar strukturiert: Persönliche Eignung, Qualifizierung nach dem QHB (300 UE) oder eine vergleichbare Qualifikation, etwa durch eine Ausbildung als Erzieher:in oder ein sozialpädagogisches Studium, Nachweise zur Gesundheit und Sicherheit sowie geeignete Räumlichkeiten bilden die Grundlage. Nach einem mehrstufigen Verfahren (Beratung, Praktikum, Hausbesuch) stellt das Jugendamt – bei erfolgreichem Abschluss – die Pflegeerlaubnis aus, die regelmäßig erneuert und durch Fortbildung begleitet wird.