Wenn Sie auf der Suche nach einer Kindertagespflegeperson in Ihrer Region sind, finden Sie eine Liste unserer Mitglieder im Menüpunkt Kindertagespflege in Thüringen.
Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform in der Regel für Kinder bis zum dritten Lebensjahr. Sie ist der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung rechtlich gleichgestellt und bietet eine flexible und familiennahe Betreuung in kleinen Gruppen.
Die Kindertagespflege richtet sich vor allem an:
Eine Tagespflegeperson darf maximal fünf Kinder gleichzeitig betreuen. In Zusammenschlüssen von zwei Tagespflegepersonen können gemeinsam bis zu zehn Kinder betreut werden.
Die Betreuung erfolgt in der Regel:
Tagespflegepersonen begleiten die Kinder individuell in ihrer Entwicklung. Sie bieten altersgerechte Bildungs- und Spielangebote, fördern soziale Kompetenzen und schaffen eine liebevolle, sichere Umgebung für frühe Lernerfahrungen.
Die Kindertagespflege ist für Eltern in der Regel nicht teurer als ein Kita-Platz. Der Elternbeitrag für öffentlich geförderte Kindertagespflege richtet sich:
Ein Großteil der Betreuungskosten wird durch die öffentliche Jugendhilfe getragen. Eltern zahlen lediglich einen einkommensabhängigen Eigenanteil.
Hinweis: Für private Betreuungsverhältnisse ohne öffentliche Förderung gelten abweichende Regelungen.